AVALON Hotel Havelland
Ringstraße 7
Telefon 033207/30220 * Telefax 033207/54742
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Zimmerbuchungen
Lieber Gast!
Wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm
wie möglich zu gestalten!
Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür
wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber
haben. Bitte beachten Sie die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“,
die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns
regeln, im beiderseitigen Interesse klären sollen und die Sie mit
Ihrer Buchung anerkennen.
1. An- und Abreise
a)
Soweit keine anders lautende Vereinbarungen besteht, ist der Zimmerbezug
am Anreisetag nicht vor 15.00 Uhr möglich.
Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 11.00 Uhr am Abreisetag zu
erfolgen. Danach kann das Hotel bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Dem Kunde steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
b)
Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr am Anreisetag
bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden.
Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart
wurde.
2. Preise, Leistungen
a)
Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben
sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht
bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer aushängenden
Preise. Die Preise schließen Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer ein.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch genommenen
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu
entrichten. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und
Auslagen an Dritte.
b)
Ändert sich nach Vertragsabschluß die Mehrwertsteuer, so ändern sich
die vereinbarten Preise entsprechend.
c)
Liegen zwischen Vertragsabschluß und der vertraglich vereinbarten
Leistungserbringung mehr als vier Monate, und erhöht sich der vom
Hotel wegen allgemeiner Kostensteigerungen für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
Eine allgemeine Kostensenkung wird spiegelbildlich zu Gunsten des
Gastes berücksichtigt.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht.
d)
Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten im
Hotel, sofern solche nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Veranstaltungen
a)
Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis
spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen,
um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
b)
Abweichungen in der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als
endgültig gemeldeten Anzahl werden bis max. 5% berücksichtigt und
der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen
nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu
Lasten des Veranstalters.
c)
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung
die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen
von mehr als 5% müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden.
d)
Bei Veranstaltungen die über Mitternacht hinaus gehen, kann das Hotel
ab 24.00 Uhr Bedienungsgeld aufgrund Einzelnachweises abrechnen,
soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht
hinaus berücksichtigt.
e)
Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder
Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen kann
darüber jedoch vorher eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen
werden, die der Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr
bzw. Korkgeld berechnet.
f)
Veranstalter und Besteller haften gesamtschuldnerisch für die Bezahlung
etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter
Speisen und Getränke.
g)
Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert
mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung
als ganzes oder teilweise aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters
geeignet ist, Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder zu gefährden,
öffentliches Interesse hervorzurufen oder gegen öffentlich-rechtliche
Richtlinien gleich welcher Art sowie die öffentliche Ordnung zu verstoßen.
h)
Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen,
insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen
oder religiösen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen,
die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der
vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
4. Rechnungen des Hotels, Zahlungen
a)
Für die reservierte Leistung kann vom Hotel bei Vertragsabschluß oder
danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe
der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich
vereinbart.
b)
Rechnungen sind ab Rechnungsausfertigung bzw. –datum sofort fällig
und ohne Abzug zahlbar.
c)
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen,
vorbehaltlich eines eventuell höheren Schadenersatzanspruches. Für
jede Mahnung oder ähnliche Schriftstücke nach Verzugseintritt wird
eine Gebühr von 5 EUR erhoben.
e)
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Ort des Hotels.
f)
Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener
Leistungen sind nicht möglich.
g)
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
5. Erfüllung, Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
a)
Abgeschlossene Verträge sind zu erfüllen. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht
besteht bei Erfüllungsbereitschaft der Gegenseite nicht. Der Gast
kann schriftlich die Aufhebung des Vertrages anbieten. Das Hotel kann
das Aufhebungsangebot durch schriftliche Erklärung annehmen. Eine
Verpflichtung des Hotels besteht hierzu bei eigener Vertragstreue nicht.
b)
Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der
Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den
Rücktritt gegenüber dem Hotel schriftlich erklärt hat.
c)
Nimmt der Gast die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch,
rechnet das Hotel seinen Erfüllungsanspruch mit einer Stornorechnung
ab. Dabei werden ersparte Aufwendungen wie folgt pauschal berücksichtigt:
- 20 % Abzug bei Übernachtung mit Frühstück
- 30 % Abzug bei Übernachtung mit Halbpension
- 40 % Abzug bei Übernachtung mit Vollpension
- 40 % Abzug für lediglich bestellte Speisen und Getränke
- 60 % Abzug auf den vereinbarten Preisanteil für Speisen
und Getränke bei Veranstaltungen und einer Stornierung bis
vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin
- 30 % Abzug auf den vereinbarten Preisanteil für Speisen
und Getränke bei Veranstaltungen und einer Stornierung ab
vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin
In Ermangelung getroffener Preisvereinbarungen gilt insoweit der
jeweilige Mindest-Menüpreis für ein Bankett zu der angemeldeten
Personenanzahl.
Dem Gast steht der Nachweis zu weiteren ersparten Aufwendungen des
Hotels frei.
d)
Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung
einer Veranstaltung fallen zur Erstattung durch den Gast insoweit an,
als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits
ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige
Verwendungen gedeckt werden kann.
6. Rücktritt durch das Hotel
a)
Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
dies gilt insbesondere wenn:
- der Gast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt
- der Gast sich mit einer vereinbarten Vorauszahlung in Verzug
befindet
- ein Verstoß gegen Ziffer 3g vorliegt; das Hotel ist in diesem
Fall auch berechtigt, die Veranstaltung von sich aus abzusagen
- das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung, namentlich die im Hotel
vorgesehene Veranstaltung, den reibungslosen Ablauf
des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit und / oder den Ruf
des Hotels gefährdet
- die Veranstaltung unter irreführender und / oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Veranstalters oder
des Zwecks der Veranstaltung eingebucht wurde
b)
Ein Rücktritt aus den unter a) bezeichneten Gründen berechtigt das
Hotel zur Beanspruchung einer Schadenspauschale in Höhe von 20 %
des vereinbarten Preises. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter / Gast
sich exkulpieren kann. Jeder Partei bleibt der Nachweis eines höheren
bzw. niedrigeren Schadens vorbehalten.
c)
Buchungsanfragen Dritter während einer mit dem Gast nach Ziffer 5
vereinbarten Rücktrittsfrist berechtigen das Hotel von dem Rücktrittsberechtigten
eine Verzichtserklärung zu seinem Rücktrittsrecht binnen
drei Tagen zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist darf das
Hotel seinerseits den Rücktritt erklären.
d)
Im Fall des berechtigten Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden
kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
7. Haftung
a)
Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden
von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
b)
Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z. B. auch Ausstellungsgegenständen,
obliegt dem Veranstalter/Besteller die sachgerechte
Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 702 BGB nur bis
zu einem Betrag von Euro 800,00 gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen,
wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände
unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände
dem Empfang zur Aufbewahrung zu übergeben. Geld kann offen gegen
Quittung hinterlegt werden.
c)
Der Veranstalter/Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die
durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht
worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen,
die er selbst verursacht hat.
d)
Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es
sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
e)
Soweit das Hotel für den Kunden Fremdleistungen, technische und
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft und dies nicht als Teil
seiner eigenen Leistung dem Kunden gegenüber anbietet, handelt es im
Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt das Hotel von
allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen oder
solcher Leistungen frei.
8. Sonstiges
a)
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Gastes beträgt 6 Monate ab
Kenntniserlangung von den Anspruchsvoraussetzungen.
b)
Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Einwilligung des Hotels.
c)
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen
Berechnung eines Zuschlages in das Hotel mitgebracht werden. In
Räumen mit Speisen- und Getränkeausgabe dürfen Tiere nicht mitgebracht
werden.
d)
Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen.
Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
e)
Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen.
f)
Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel
6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände,
die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
g)
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel
mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung
wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch
übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung
ist jedoch ausgeschlossen.
9. Schlußbestimmungen
a)
Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam,
wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die
Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
b)
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit
gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Ort des Hotels
(Betriebsort) vereinbart.
c)
Sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und dem Hotel unterliegen
ausschließlich dem deutschen Recht.
d)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.